Organigramm
Die Forstbetriebskommission ist strategisches Führungsorgan des Forstbetriebes
Die Forstbetriebskommission besteht aus je einem Vertreter der Vertragsgemeinden. Der Betriebsleiter nimmt beratend an den Sitzungen teil. Die Vertragsgemeinden delegieren jeweils den Ressortvorsteher Wald. Bei dessen Verhinderung wird der Stellvertreter delegiert. Die Forstbetriebskommission kann alle Beschlüsse fassen, für die nicht die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen oder die Gemeinderäte zuständig sind. Die Forstbetriebskommission führt die Geschäfte. Aufgaben der operativen Geschäftsführung können dem Betriebsleiter übertragen werden.
Die Forstbetriebskommission als strategisches Führungsorgan ist insbesondere zuständig für:
- Beschlussfassung über das Leitbild und die strategischen Ziele des Forstbetriebs unter Vorbehalt der Genehmigung durch die verantwortlichen Gemeinderäte.
- Vorbereitung des Budgets, der Jahresrechnung und des Rechenschaftsberichts zuhanden der Vertragsgemeinden.
- Antragstellung zur Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und nicht budgetierte Anschaffungen an die Gemeinderäte.
- Ausgabenkompetenz im Rahmen des bewilligten Budgets oder der bewilligten Verpflichtungskredite.
- Vorschlag zur Wahl des Betriebsleiters zuhanden der Gemeinderäte.
- Erlass der Stellenbeschriebe und Pflichtenhefte.
- Abschluss von Waldbewirtschaftungsverträgen mit weiteren Waldeigentümern unter Vorbehalt der Genehmigung durch die verantwortlichen Gemeinderäte.