Organigramm

Die Forstbetriebskommission ist strategisches Führungsorgan des Forstbetriebes

Die Forstbetriebskommission besteht aus je einem Vertreter der Vertragsgemeinden. Der Betriebsleiter nimmt beratend an den Sitzungen teil. Die Vertragsgemeinden delegieren jeweils den Ressortvorsteher Wald. Bei dessen Verhinderung wird der Stellvertreter delegiert. Die Forstbetriebskommission kann alle Beschlüsse fassen, für die nicht die Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen oder die Gemeinderäte zuständig sind. Die Forstbetriebskommission führt die Geschäfte. Aufgaben der operativen Geschäftsführung können dem Betriebsleiter übertragen werden. Die Forstbetriebskommission als strategisches Führungsorgan ist insbesondere zuständig für: